Sie rufen uns an, schreiben uns eine Mail oder kontaktieren uns über das Kontaktformular und vereinbaren einen Termin für ein Beratungsgespräch.
Wir besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten und Notwendigkeiten bezüglich Ihrer steuerlichen Situation und beantworten Ihre Fragen. Idealerweise haben Sie schon Ihre notwenigen Unterlagen mitgebracht. Um Ihnen die Zusammenstellung der Unterlagen zu erleichtern, benutzen Sie gerne unsere Checklisten.
Wir erstellen anhand Ihrer Unterlagen und auf Grundlage des Beratungsgespräches Ihre Steuererklärung und reichen diese bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein.
Wir prüfen den Steuerbescheid, den das zuständige Finanzamt erteilt und erheben bei Bedarf Einspruch gegen diesen.
Nach Zugang des Steuerbescheides überweist Ihnen das zuständige Finanzamt Ihre Steuererstattung bzw. lässt Ihnen eine entsprechende Zahlungsaufforderung zukommen.
Wir erheben von Ihnen einen Betrag, der sich an der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens orientiert, siehe Beitragsordnung. Der Beitrag wird erstmalig nach Einreichung Ihrer ersten Steuererklärung beim Finanzamt erhoben und erfolgt ab dann jährlich jeweils im Dezember.
Unsere Leistungen sind entsprechend §4 Abs 11 Steuerberatungsgesetz geregelt.