Beitragsordnung

gültig seit dem 01.01.2025

Unsere Mitgliedsbeiträge sind sozial nach Einkommen gestaffelt. Im Folgenden finden Sie die Beitragstabelle und weitere Informationen zu den Kosten und zur Berechnung des Mitgliedsbeitrages. Sollten Sie bezüglich der Einstufung unsicher sein, wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden gerne Ihre richtige Beitragsklasse errechnen.

A) Aufnahmegebühr

 

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig inkl. 19 % MwSt. EUR 12,00. Bei zusammenveranlagten Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften wird für die Aufnahme des Ehegatten bzw. des Lebenspartners keine Aufnahmegebühr erhoben.

B) Jahresbeitrag

 

Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage aus allen steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen des betreffenden Besteuerungsjahres zusammensetzt. Diese sind insbesondere: Bruttoarbeitslöhne, Versorgungsbezüge, steuerfrei bezogene Einnahmen (z. B. Einnahmen aus Übungsleitertätigkeit, steuerfreie Bezüge aus Bundes- oder Landeskasse), durch den Arbeitgeber steuerfrei gezahlte Auslösungen, Spesen- und Reisekostenpauschalen, steuerfreie Einnahmen unter Progressionsvorbehalt (z. B. Arbeitslosen- oder Krankengeld, ausländische Einkünfte), Kindergeldzahlungen, der jährliche Gesamtbetrag der Einnahmen aus sonstigen Einkünften (z. B. Renten, Unterhaltsleistungen und dauernden Lasten), aus Vermietung und Verpachtung, aus privaten Veräußerungsgeschäften, aus Kapitalvermögen.

 

Bei zusammenveranlagten Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften werden alle Einnahmen des betreffenden Besteuerungsjahres zusammengerechnet und nur ein Mitgliedsbeitrag erhoben, sofern beide Ehegatten bzw. Lebenspartner Mitglied sind.

 

Beitritts-klasse

Bemessungsgrundlage

Mitgliedsbeitrag

ohne Mwst.

Mitgliedsbeitrag

inkl. 19% Mwst.

1

 

bis

8.000

52,94

63,00

2

8.001

bis

16.000

78,99

94,00

3

16.001

bis

25.000

100,00

119,00

4

25.001

bis

37.000

128,57

153,00

5

37.001

bis

50.000

169,75

202,00

6

50.001

bis

75.000

215,13

256,00

7

75.001

bis

100.000

276,47

329,00

8

100.001

bis

125.000

348,74

415,00

9

125.001

bis

150.000

426,05

507,00

10

150.001

bis

175.000

509,24

606,00

11

175.001

bis

200.000

615,13

732,00

12

 

ab

200.001

732,77

872,00

C) Beitragserhebung

 

Die Aufnahmegebühr sowie die Jahresbeiträge werden vom Verein gemäß § 7 II der Satzung per Lastschriftverfahren eingezogen.

Sind für ein neu eingetretenes Mitglied Steuererklärungen für mehrere Jahre zu fertigen, so werden die Einnahmen aus diesen Jahren gemäß Textziffer B dieser Beitragsordnung zusammengerechnet und ein Jahresbeitrag gebildet.

Die Jahresbeiträge der Mitglieder sind für die Dauer der ungekündigten Mitgliedschaft zu entrichten. Im Mahnverfahren richtet sich der Beitragsanspruch nach der zuletzt erhobenen Beitragsklasse, bei welcher der Verein im Besteuerungsverfahren tätig war.

Fragen zur Beitragsordnung?

 

Wir beraten Sie gerne persönlich.

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Lohnsteuerhilfe Papenburg

Jan J. Albers, B Com

Beratungsstellenleiter

 

Annika Albers

Operatives Management

 

Dipl. Kfm. (FH) Norbert Albers 

Beratungsstellenleiter a.D.

Barenbergstraße 44

26871 Papenburg

 

Telefon: 04961 9380596

Mobil: 0162 8034860

E-Mail: jan.albers@steuerverbund.de

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Termine nur nach Vereinbarung.

Bitte nehmen Sie via Telefon/ Mail Kontakt zu uns auf oder verwenden Sie unser Kontaktformular. 

 

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