Beitragsordnung

gültig seit dem 01.01.2021

Unsere Mitgliedsbeiträge sind sozial nach Einkommen gestaffelt. Im Folgenden finden Sie die Beitragstabelle und weitere Informationen zu den Kosten und zur Berechnung des Mitgliedsbeitrages. Sollten Sie bezüglich der Einstufung unsicher sein, wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden gerne Ihre richtige Beitragsklasse errechnen.

A) Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig inkl. 19 % MwSt. EUR 12,00. Bei zusammenveranlagten Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften wird für die Aufnahme des Ehegatten bzw. des Lebenspartners keine Aufnahmegebühr erhoben.

B) Jahresbeitrag

Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage aus allen steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen des betreffenden Besteuerungsjahres zusammensetzt. Diese sind insbesondere: Bruttoarbeitslöhne, Versorgungsbezüge, steuerfrei bezogene Einnahmen (z. B. Einnahmen aus Übungsleitertätigkeit, steuerfreie Bezüge aus Bundes- oder Landeskasse), durch den Arbeitgeber steuerfrei gezahlte Auslösungen, Spesen- und Reisekostenpauschalen, steuerfreie Einnahmen unter Progressionsvorbehalt (z. B. Arbeitslosen- oder Krankengeld, ausländische Einkünfte), Kindergeldzahlungen, der jährliche Gesamtbetrag der Einnahmen aus sonstigen Einkünften (z. B. Renten, Unterhaltsleistungen und dauernden Lasten), aus Vermietung und Verpachtung, aus privaten Veräußerungsgeschäften, aus Kapitalvermögen.

 

Bei zusammenveranlagten Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften werden alle Einnahmen des betreffenden Besteuerungsjahres zusammengerechnet und nur ein Mitgliedsbeitrag erhoben, sofern beide Ehegatten bzw. Lebenspartner Mitglied sind.

Beitritts-klasse

Bemessungsgrundlage

Mitgliedsbeitrag ohne Mwst.

Mitgliedsbeitrag inkl. 19% Mwst.

1

 

bis

8.000

45,43

54,00

2

8.001

bis

16.000

68,07

81,00

3

16.001

bis

25.000

85,71

102,00

4

25.001

bis

37.000

110,08

131,00

5

37.001

bis

50.000

145,38

173,00

6

50.001

bis

75.000

184,03

219,00

7

75.001

bis

100.000

236,97

282,00

8

100.001

bis

125.000

299,16

356,00

9

125.001

bis

150.000

365,55

435,00

10

150.001

bis

175.000

436,97

520,00

11

175.001

bis

200.000

525,21

625,00

12

 

ab

200.001

628,57

748,00

C) Beitragserhebung

Die Aufnahmegebühr sowie die Jahresbeiträge werden vom Verein gemäß § 7 II der Satzung per Lastschriftverfahren eingezogen.

Sind für ein neu eingetretenes Mitglied Steuererklärungen für mehrere Jahre zu fertigen, so werden die Einnahmen aus diesen Jahren gemäß Textziffer B dieser Beitragsordnung zusammengerechnet und ein Jahresbeitrag gebildet.

Die Jahresbeiträge der Mitglieder sind für die Dauer der ungekündigten Mitgliedschaft zu entrichten. Im Mahnverfahren richtet sich der Beitragsanspruch nach der zuletzt erhobenen Beitragsklasse, bei welcher der Verein im Besteuerungsverfahren tätig war.

Unsere Leistungen sind entsprechend §4 Abs 11 Steuerberatungsgesetz geregelt.

Lohnsteuerhilfe Papenburg

Dipl. Kfm. (FH) Norbert Albers (Beratungsstellenleiter)

 

Jan J. Albers, B Com

Annika Albers

Barenbergstraße 44

26871 Papenburg

 

04961 - 8 39 05 96

jan.albers@steuerverbund.de

Termine nur nach Vereinbarung.

Bitte nehmen Sie via Telefon/ Mail Kontakt zu uns auf oder verwenden Sie unser Kontaktformular. 

Beratungszeiten:

Montag bis Freitag

10:00 bis 20:00 Uhr

 

Samstag und Sonntag, sowie an kirchlichen Feiertagen geschlossen.

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